Diesen Strukturen der systemisch organisierten Kriminalität muss das Handwerk gelegt werden. Die Vermögen der Tatbeteiligten müssen eingezogen und an die Geschädigten zurückgezahlt werden. Sofern sich im Zuge der Ermittlungen herausstellen sollte, daß Amtshandlanger und/oder Politbanden darin verwickelt sein sollten(wovon auszugehen ist), sind auch diese kriminellen Strukturen zu zerschlagen und die Amts-/Polit/Parteitäter zusammen mit dem restlichen organisiert kriminellen Pack zu langjährigen Gefängnisstrafen zu verurteilen(u.a. wegen Mitgliedschaft und Unterstützung krimineller Vereinigungen, etc.). Auf Grund ihrer Gefährlichkeit für Staat und Gesellschaft und in Anbetracht des Umstands, daß bislang keine erfolgversprechenden Therapiemöglichkeiten bekannt sind, sind die Mitglieder dieser Banden anschließend der Sicherheitsverwahrung zuzuführen.
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