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  • horstchen

mehr als 1000 Beiträge seit 20.03.2002

was schreibst Du für einen Blödsinn?

Du kennst die Gesetze der Länder für Psychische Erkrankungen der
Länder und das Betreeungsrecht? Du weißt, daß nach spätestens 24 ein
Vormundschaftsrichter hinzugezogen wird und dem Kranken ein
Rechtsanwalt zugeordnet wird? Dann brauchst Du diesen paranoiden Mist
nicht abzusondern.
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