asxdef schrieb am 22.07.2021 09:00:
Chabon schrieb am 21.07.2021 19:35:
Hier ist was für politisch selbstbewußte Fußballprofis. Gleich vor ihrer eigen Haustür:
130 UN-Mitgliedsstaaten stimmten auf der 75. Tagung der Generalversammlung im Dezember 2020 für die Annahme des Resolutionsentwurfes "Zur Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zur Eskalation gegenwärtiger Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und der damit verbundenen Intoleranz beitragen".
Die Bundesregierung weigerte sich, dieser Resolution zuzustimmen.
Da hilft eine Regenbogenarmbinde und eine halbe Kniebeuge dann auch nicht mehr viel.
"Deutschland hat sich wie in den Vorjahren gemeinsam mit seinen Partnern in der Europäischen Union (EU) der Abstimmung enthalten. Dafür war vor allem ausschlaggebend, dass der Entwurf Personen, die sich in den 40er-Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen unterstellt. Wie in den Vorjahren hatte die EU in den Verhandlungen insbesondere zu den Nummern 4 und 14 klarstellende Formulierungen vorgeschlagen, die Russland als Initiator des Entwurfs allerdings nicht aufgegriffen hat.
Die Generalversammlung,
4. bringt ihre tiefe Besorgnis zum Ausdruck über die Verherrlichung der nationalsozialistischen Bewegung und der ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS, namentlich durch die Errichtung von Denk- und Ehrenmälern und die Veranstaltung öffentlicher Demonstrationen zur Verherrlichung der nationalsozialistischen Vergangenheit, der nationalsozialistischen Bewegung und des Neonazismus sowie dadurch, dass diese Mitglieder und diejenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden in nationalen Befreiungsbewegungen erklärt werden oder dass versucht wird, sie dazu zu erklären;
14. verweist auf die Empfehlung des Sonderberichterstatters, eine Bestimmung in das innerstaatlicheStrafrecht aufzunehmen, wonach die Begehung einer Straftat mit rassistischer oder fremdenfeindlicher Motivation oder Zielsetzung als erschwerender Umstand gilt, der höhere Strafen zulässt, und legt den Staaten, deren Gesetze keine derartigen Bestimmungen enthalten, nahe, diese Empfehlung zu prüfen;
Was muss man da weiter klarstellen?
Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere problematische Formulierungen in Bezug auf das Recht auf Meinungsfreiheit, die Integrität der Vertragsorgane und des Universal-Periodic-Review-Verfahrens sowie in Bezug auf die Unabhängigkeit des VN-Sonderberichterstatters über zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz. Die EU hat ihre Bedenken in einer Stimmerklärung im 3. Ausschuss dargelegt."
https://www.sevimdagdelen.de/nicht_zustimmung_deutschlands_hinsichtlich_der_resolution_zur_bekaempfung_der_glorifizierung_des_nazismus_und_anderer_praktiken/
Da wollen die Putintrolle mal wieder unter dem Deckmantel des Antifaschismus russischen Imperialismus fördern.
Ist wohl eher so, dass die transatlantischen Kläffer, angeführt von der Deutschen Bundesregierung, den virulenten Faschismus in den baltischen Staaten und der Ukraine verharmlosen wollen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.07.2021 10:04).