Sie haben einen Zug mit Steinen beworfen.
>://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/
2015/bvg15-067.html
Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, von
denen auch das Bundesverfassungsgericht ausgeht, fällt die
Versammlung grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG,
da Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend auf Grund des
Verhaltens von Gegendemonstranten zu befürchten sind.
Als friedliche Demonstranten werden angegriffen und in BILD steht es
kam zu Ausschreitungen.
http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-hauptbahnhof/schwere-auss
chreitungen-42549498.bild.html
>://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/
2015/bvg15-067.html
Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, von
denen auch das Bundesverfassungsgericht ausgeht, fällt die
Versammlung grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG,
da Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend auf Grund des
Verhaltens von Gegendemonstranten zu befürchten sind.
Als friedliche Demonstranten werden angegriffen und in BILD steht es
kam zu Ausschreitungen.
http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-hauptbahnhof/schwere-auss
chreitungen-42549498.bild.html