Kandinsky schrieb am 31. Mai 2002 23:51
> (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
> haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
> nicht möglich ist.
"Wenn andere Hilfe...", müssen wir also nich erst mal abwarten, was
das BVG zu diesem Faschoabhörwahn zu sagen ?
Dann können wir ja immer noch über Standgerichtsbarkeit reden ;-)
> (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
> haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
> nicht möglich ist.
"Wenn andere Hilfe...", müssen wir also nich erst mal abwarten, was
das BVG zu diesem Faschoabhörwahn zu sagen ?
Dann können wir ja immer noch über Standgerichtsbarkeit reden ;-)