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hhmmm....

Kandinsky schrieb am 31. Mai 2002 23:51

> (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
> haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
> nicht möglich ist. 


"Wenn andere Hilfe...", müssen wir also nich erst mal abwarten, was
das BVG zu diesem Faschoabhörwahn zu sagen ?

Dann können wir ja immer noch über Standgerichtsbarkeit reden ;-)


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