würde ich das Betriebsverfassungsgesetzt welches nun einmal in
betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern einen Betriebsrat vorsieht,
nicht bezeichnen.
Mal abgesehen davon das ein solcher ja, siehe SAP, nun keineswegs aus
gewerkschaftsmitgliedern gebildet werden muß.
betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern einen Betriebsrat vorsieht,
nicht bezeichnen.
Mal abgesehen davon das ein solcher ja, siehe SAP, nun keineswegs aus
gewerkschaftsmitgliedern gebildet werden muß.