... gilt ja nicht, wenn die letzte Impfung oder der letzte positive Test nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Das heißt natürlich im Umkehrschluss, dass das Personal in diesen Einrichtungen, wenn es sich nicht täglich mit einem Wattestäbchen in den Stirnhöhlen rumstochern lassen will, sich während der Geltungsdauer dieser Regelung mindestens zweimal Impfen lassen muss. Das wird die Begeisterung für einen Beruf in der Pflege sicher in ungeahnte Höhen treiben.