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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Falsch, eine MÖGLICHE Lage ist nicht ausreichend!

Sonst wäre auch vorbeugende Verhaftung und Verurteilung weil jemand potentiell Einbrecher, Mörder oder Räuber ist zulässig.

Vorbeugehaft oder Erschiessung von potentiellen Partisanen oder potentiellen Staatsfeinden durch Stalins Schergen, das hatten wir schon mal.

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