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  • karlis

mehr als 1000 Beiträge seit 31.10.2019

Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit

Alfido schrieb am 01.03.2021 00:47:

karlis schrieb am 01.03.2021 00:24:

Art. 2 GG wird doch als Begründung für die anderen Grundrechteinschränkungen herangezogen. Da wäre ein Impfzwang, mit, wenn auch seltenen, gefährlichen Nebenwirkungen, schon paradox. Da wäre eine Gegenüberstellung "Gefährlichkeit Sars-Cov-2" vs "Impfung gegen Sars-Cov-2" sehr interessant. Mglw. ist die Impfung für Nicht-Risikogruppen tödlicher? Man weiss es nicht.

Und deswegen probieren wir das jetzt aus. Danach wissen wir es. Und wir werden Wissenschaftler finden und nur jenen Glauben schenken, die uns in unserem vorherigen Wissen bestätigen, dass wir es schon vorher wussten: alle Bedenkenträger sind Verschwörungstheoretiker.
Siehst Du? Recht gehabt.

Probieren geht über studieren! Die Methode Mengele nach Godwins Gesetz. 🤪

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