Niemand will Sonderrechte für Dörfler! Es hätte aber bei der Abwägung festgestellt werden müssen, dass die Mittel bei pauschaler Anwendung unverhältnismäßig sind. So hätte man, wie z.B. in anderen Bundesländern üblich gewesen, nächtliche Ausgangssperren nur in Hotspots umsetzen können und nicht in allen Regionen pauschal, unabhängig davon, ob eine Gefährdung vorliegt. Wer Grundrechte Einschränkt, muss hierfür sehr gute Gründe und Argumente haben, die auch regelmäßig abgewägt werden müssen, hinsichtlich Notwendigkeit und Wirkung. Nicht derjenige der seine Grundrechte ausüben möchte, muss dafür Argumente vortragen, sondern derjenige, der diese verweigert.