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  • Tele-Thommel

mehr als 1000 Beiträge seit 12.01.2010

Re: Im Normalfall läuft die Frist ab

BioPhot schrieb am 01.03.2021 13:44:

Ein Vergewaltiger, dem man die Taten nicht NACHWEISEN kann, müssen wir leider laufen lassen, auch wenn er uns frech angrinst und verhöhnt und wir sicher sind, er hat Dreck am Stecken.

Theoretisch stimmt das, praktisch ist das in Deutschland wohl schon länger nicht mehr so:

> https://www.welt.de/regionales/berlin/article227271553/Oberstaatsanwalt-Zu-viele-Verfahren-werden-eingestellt.html

> https://www.welt.de/politik/deutschland/article227270461/Rechtsstaat-am-Ende-Hilferuf-von-Berlins-Oberstaatsanwalt-Knispel.html

DNA-Spuren werden über Monate nicht ausgewertet. Dringend verdächtige Vergewaltiger oder Großdealer kommen aus der U-Haft, weil ihr Prozess nicht fristgemäß beginnt.

Failed State

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