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  • Be-Fisch

772 Beiträge seit 27.03.2019

Re: Ich bin kein Testkandidat

Tele-Thommel schrieb am 01.03.2021 12:06:

Be-Fisch schrieb am 01.03.2021 08:56:

so-gesehen schrieb am 28.02.2021 22:17:

In neuen Infektionsschutzgesetz (ab 01.01.2021 gültig) heißt es:
.
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxet; Abs. 6:
.
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html

Man kann also von der Impfpflicht ausgenommen sein.
Na toll!
Wenn ich das richtig verstanden habe, haben wir den Impfzwang bereits.

Tja...was sind denn "bedrohte Teile der Bevölkerung"?

Kann Alle und Jeden betreffen, wobei ich jetzt grad im Zweifel bin, ob Politiker zur Bevölkerung gehören.

Eben!
Das kann man doch nach Belieben auslegen.

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