Anderer Max schrieb am 01.03.2021 08:20:
und bedürfen damit auch keiner Schutzmaßnahme durch Grundrechtseinschränkung.
Es geht hier ja nicht um das Individuum, das meint, etwas sei für ihn/sie nicht relevant.
Nichts für ungut, aber diese Relevanz sollten Fachleute bewerten.Geschützt werden müssen ja vor Allem Menschen, die nicht geimpft werden können.
Wenn menschen, die einfach nur nicht wollen dadurch Menschen gefährden, die nicht können, muss der Bund eingreifen.Meiner Meinung nach ist eine Impfpflicht hier ein probates Mittel.
Es wird Menschen geben, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, die Urlaub im Ausland machen möchten, Konzerte, Kinos, Theater besuchen wollen, obwohl sie sich der Risiken bewußt sind.
Niemand darf auf Grund seiner politischen Entscheidungen benachteiligt werden. Hier muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob Grundrechte auf Dauer unter dem IfSG stehen sollen oder umgekehrt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.03.2021 08:58).