Und was ist mit den Nicht-Impfbaren, die andere Nicht-Impfbare gefährden?
Nicht impfbar bezieht sich hierbei sowohl auf Kontraindikationen für eine Impfung aufgrund der Krankengeschichte als auch auf Impfversagen, wo es zu keiner (ausreichenden) Immunantwort kommt (s. z.B. HepB).
Auch der Nicht-Impfbare kann ja eine nur leichte oder gar asymptomatische Verlaufsform entwickeln und damit zum Superspreader werden. Dumm ist es halte, wenn mehrere davon aufeinandertreffen und nicht jeder so "abgehärtet" reagiert.
Wird dann der Nicht-Impfbare Spreader auch für den möglichen Tod des Nicht-Impfbaren "Opfers" verantwortlich zu machen sein? Oder ist die Nicht-Impfbarkeit hier ein ausreichend schuldabwehrendes Argument?! Muss man dann nicht Nicht-Impfbare vorsorglich ohnehin lebenslang isolieren, damit sie nicht zu Spreadern werden können, wie man es ja auch mit Nicht-Impfwilligen machen muss?
Wenn also Grund(freiheits)rechte für Impfunwillige entzogen werden, aufgrund einer potenziell von ihnen ausgehenden Bedrohung, dann müssen diese auch Impfunfähigen entzogen werden, da von ihnen die gleiche Bedrohung ausgeht. Gleichheitsgrundsatz und so....