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  • Tele-Thommel

mehr als 1000 Beiträge seit 12.01.2010

Re: Nicht Sonderrechte sondern Grundrechte und Freiheit, keine Einschränkungen w

Bergfalke schrieb am 28.02.2021 18:22:

nicht zwingend geboten.´

2. Es geht nur um die Frage daß Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Wenn für jeden der es benötigt Klinikkapazität bereit steht ist alles in Ordnung. Nur damit lässt sich Maskenpflicht begründen!

Eine allgemeine Maskenpflicht lässt sich mit Überhauptnix begründen!

Das Gesundheitssystem war auch nie überlastet, im Gegenteil, 2020 wurden beispiellos viele Kliniken geschlossen und Betten abgebaut.

Und das Drama geht ja ungebremst weiter:

> www.kliniksterben.de

Ja, an Krankheiten zu sterben ist allgemeines Lebensrisiko, es gibt kein Recht auf Nichtansteckung.

Wer Angst hat vor dem anderen Spaziergänger muß sich eben in seiner Wohnung einschliessen!

Wer sich informiert, hat auch keine Angst!

Wer nur Regierungspropaganda konsumiert, hat auch keine Angst...sondern Panik.

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