Es wird daran gearbeitet die epidemische Lage von nationaler Tragweite bis zum 31.März 2022 zu verlängern. Das geht aus einem Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung hervor.
Gesetzesentwurf der Bundesregierung Drucksache 19/26545 vom 9.2.2021
Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage
von nationaler Tragweite betreffenden RegelungenMit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 31. März 2021 hinaus gelten:
Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.
Das Ergebnis der Evaluierung soll bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden. Die Bundesregierung übersendet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis.
Quelle: PDF Datei
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjKiMb64InvAhUZBWMBHWrJA4gQFjAAegQIARAD&url=https%3A%2F%2Fdip21.bundestag.de%2Fdip21%2Fbtd%2F19%2F265%2F1926545.pdf&usg=AOvVaw0s7o7Hl6DLe_rOuO1p2PfC
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