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Avatar von karlis
  • karlis

mehr als 1000 Beiträge seit 31.10.2019

Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit

Art. 2 GG wird doch als Begründung für die anderen Grundrechteinschränkungen herangezogen. Da wäre ein Impfzwang, mit, wenn auch seltenen, gefährlichen Nebenwirkungen, schon paradox. Da wäre eine Gegenüberstellung "Gefährlichkeit Sars-Cov-2" vs "Impfung gegen Sars-Cov-2" sehr interessant. Mglw. ist die Impfung für Nicht-Risikogruppen tödlicher? Man weiss es nicht.

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