karlis schrieb am 01.03.2021 00:59:
Alfido schrieb am 01.03.2021 00:47:
karlis schrieb am 01.03.2021 00:24:
Art. 2 GG wird doch als Begründung für die anderen Grundrechteinschränkungen herangezogen. Da wäre ein Impfzwang, mit, wenn auch seltenen, gefährlichen Nebenwirkungen, schon paradox. Da wäre eine Gegenüberstellung "Gefährlichkeit Sars-Cov-2" vs "Impfung gegen Sars-Cov-2" sehr interessant. Mglw. ist die Impfung für Nicht-Risikogruppen tödlicher? Man weiss es nicht.
Und deswegen probieren wir das jetzt aus. Danach wissen wir es. Und wir werden Wissenschaftler finden und nur jenen Glauben schenken, die uns in unserem vorherigen Wissen bestätigen, dass wir es schon vorher wussten: alle Bedenkenträger sind Verschwörungstheoretiker.
Siehst Du? Recht gehabt.Probieren geht über studieren! Die Methode Mengele nach Godwins Gesetz. 🤪
Man muss nichts wissen oder probieren. Das ist eine einfach Frage der Logik. Während man beim Maskenzwang durch den reininterpretierten "Schutz der Anderen vor einem Selbst" i.V.m. dem Blödsinn der asymptomatischen Überträger eine - wenn auch ziemlich beknackte und nur für medizinisch Unkundige schwer durchschaubare - Argumentation aufbauen konnte, geht das beim Impfen halt nicht.
Jeder, der sich nicht impfen lassen möchte, machts das auf eigene Gefahr. Er stellt - selbst im Falle einer Erkrankung - keine Gefahr für Geimpfte dar, da diese ja - angeblich durch die Impfung - geschützt sind. Somit trägt er nur sein eigenes Risiko.
Alle anderen Argumentationsvarianten a la "Impfung mildert nur schwere Verläufe" stellen das Impfen per se in Frage, da Personen, die erkranken, bei solchen Krankheitsformen immer Überträger sind.
Alle Argumentationen a la "Nicht-Geimpfte müssten dann entstehende Kosten selbst tragen wegen ihres verantwortungslosen Verhaltens" sind unlogisch, schließlich zahlen Raucher, Fettsäcke, Extremsportler, Skifahrer und andere Risikogruppen wie "Schlauboot-Flüchtlinge" ihre "Kosten" auch nicht alleine.
Auch Argumentationen wie "Restaurant nur für Geimpfte" ergeben daraus keinen Sinn, besonders i.V.m. "sind sie halt selbst schuld, wenn sie sich ausgrenzen". Das würde der Logik folgend dazu führen, dass wir nur auf körperlich behinderte Menschen Rücksicht nehmen können, die nichts dafür können, wie auch immer man das dann definiert:
Ein durch einen selbstverschuldeten Unfall an den Rollstuhl angewiesener Mitmensch hat demzufolge selbst schuld, also kann er kein gesellschaftliches Entgegenkommen erwarten?
Mißbildungen durch Rauchen und Alkohol in der Schwangerschaft ... selbst schuld? Wie sieht es mit einem nicht durchgeführten Trisonomie-21-Test während der Schwangerschaft aus? Wie ist es mit Eltern, die ein wissentlich behindertes Kind zur Welt bringen, welche Weltanschauung das auch immer gut heißt?
Unsere Gesellschaft, also insbesondere JEDER EINZELNE BÜRGER, ist gut beraten, sich die Folgen ernsthaft durch den Kopf gehen zulassen. Bei unseren Politikern hilft vermutlich nur noch "zum Teufel jagen". Auf die würde ich nicht vertrauen.