Heizkosten fallen idR unter die Betriebskosten, welche die ARGE vollständig übernehmen muss, während reine Stromkosten mit dem Regelsatz zu begleichen sind.
Das hätten Sie auch aus dem Link erfahren können.
So lange die Maßnahmen derart unsozial finanziert werden, ist jeder Hinweis darauf ein Argument dagegen.
Wenn Sie als Solaranlagenbetreiber von der Umlage profitieren, dann spenden Sie diese Umlage doch an Bedürftige.
Das hilft denen persönlich und Sie haben für etwas mehr soziale Gerechtigkeit bei der Umgestaltung der Energielandschaft gesorgt.