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  • Suicido

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Re: Nein, dem Gesetzgeber, der H4-Sätze und Mindestlohn beschliesst......

Wieso Sie das wundert, wundert mich.

Wieviel Prozent des Strommixes stammt aus Öl? Oder besser gefragt: Wieviel Kosten aus Öl sind prozentual im Strompreis enthalten?
Eine entsprechende Preiserhöhung aufgrund eines steigenden Barrelpreises ist also eher marginal im Gegensatz zu den (durchschnittlich) 31,25€ monatlich für die EEG-Umlage.

Ich habe da mal eine Perle für Sie, die Ihre vorherige Aussage relativiert:

Für den Posten “Energie und Wohninstandhaltung” wird im Jahr 2017 bei einem Regelsatz in Höhe von 409 Euro für eine alleinstehende Person ein Betrag von 34,50 Euro veranschlagt. Mit dieser Summe sollen also Hartz-4-Empfänger ihren Strom bezahlen.

--> https://www.hartz4hilfthartz4.de/strom/

Von wegen "noch kein Armutsauslöser" ... Teilweise eben doch.

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