Ogallala_Aquifer schrieb am 16. November 2014 12:49
> Was sind "islamistische Gruppierungen"? Ohne genaue rechtliche
> Definition wird das nichts auf dem Boden des Grundgesetzes.
> Willkürjustiz aus Gründen der "Gefahrenabwehr" ist nicht das, was in
> Deutschland erlaubt ist.
"Islamismus als extremistische Bestrebung ist gegen den
demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte, seine
Normen und Regeln gerichtet."
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Extremismusbekaempfung/Is
lamismus-Salafismus/islamismus-salafismus_node.html
Aufgrund der Gemeinsamkeiten zwischen Neonazis und Islamisten sollte
man zumindest einmal damit anfangen, die Islamisten genau so wie die
Neonazis zu behandeln.
Mögliche Werkzeuge werden bereits innerhalb der ersten 20 Artikel des
Grundgesetzes vorgeschlagen:
Artikel 9:
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind
verboten.
Artikel 18:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die
Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5
Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die
Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das
Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das
Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Darüberhinaus kann man diese Artikel natürlich als Richtlinien
betrachten, und daraus neue Gesetze erlassen, die an die Probleme der
heutigen Zeit angepasst sind. Die Verfasser der Verfassung haben sich
natürlich etwas dabei gedacht, wenn sie verfassungsfeindlichen
Menschen im Extremfall sogar diverse Grundrechte aberkennen wollen.
> Um sachlich zu diskutieren wäre es gut, wenn du nun erläutern
> könntest wie genau du dir es vorstellst (gesetzlich und praktisch)
> gegen "islamistische Gruppierungen" vorzugehen. Also welche Gesetze
Verbot verfassungsfeindlicher Gruppierungen, wenn sich die
Verbreitung des verfassungsfeindlichen Gedankenguts nicht anders
eindämmen lässt
Verbot von Veranstaltungen bei denen Verfassungsfeinde ihre
verfassungsfeindliche und antidemokratische Ideologie
weiterverbreiten
Schliessung der Moscheen, die zur Verbreitung verfassungsfeindlichen
Gedankenguts verwendet werden
Verbot der Glorifizierung von Schriften wie der Scharia, die mit der
Demokratie und den Menschenrechten inkompatibel sind - man sollte die
Scharia ähnlich behandeln wie verfassungsfeindliche Symbole
> bräuchte man und wie würdest du die entsprechenden Gruppierungen
> beweisfähig definieren?
Einfach mal nachsehen, welche Gruppierungen vom Verfassungsschutz als
verfassungsfeindlich bezeichnet werden, welche Moscheen
verfassungsfeindliche Ideologien verbreiten usw.
Wichtig ist vor allem, dass die Verbreitung der
verfassungsfeindlichen Ideologie (Islamismus) deutlich gehemmt und
geächtet wird.
> Was sind "islamistische Gruppierungen"? Ohne genaue rechtliche
> Definition wird das nichts auf dem Boden des Grundgesetzes.
> Willkürjustiz aus Gründen der "Gefahrenabwehr" ist nicht das, was in
> Deutschland erlaubt ist.
"Islamismus als extremistische Bestrebung ist gegen den
demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte, seine
Normen und Regeln gerichtet."
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Extremismusbekaempfung/Is
lamismus-Salafismus/islamismus-salafismus_node.html
Aufgrund der Gemeinsamkeiten zwischen Neonazis und Islamisten sollte
man zumindest einmal damit anfangen, die Islamisten genau so wie die
Neonazis zu behandeln.
Mögliche Werkzeuge werden bereits innerhalb der ersten 20 Artikel des
Grundgesetzes vorgeschlagen:
Artikel 9:
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind
verboten.
Artikel 18:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die
Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5
Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die
Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das
Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das
Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Darüberhinaus kann man diese Artikel natürlich als Richtlinien
betrachten, und daraus neue Gesetze erlassen, die an die Probleme der
heutigen Zeit angepasst sind. Die Verfasser der Verfassung haben sich
natürlich etwas dabei gedacht, wenn sie verfassungsfeindlichen
Menschen im Extremfall sogar diverse Grundrechte aberkennen wollen.
> Um sachlich zu diskutieren wäre es gut, wenn du nun erläutern
> könntest wie genau du dir es vorstellst (gesetzlich und praktisch)
> gegen "islamistische Gruppierungen" vorzugehen. Also welche Gesetze
Verbot verfassungsfeindlicher Gruppierungen, wenn sich die
Verbreitung des verfassungsfeindlichen Gedankenguts nicht anders
eindämmen lässt
Verbot von Veranstaltungen bei denen Verfassungsfeinde ihre
verfassungsfeindliche und antidemokratische Ideologie
weiterverbreiten
Schliessung der Moscheen, die zur Verbreitung verfassungsfeindlichen
Gedankenguts verwendet werden
Verbot der Glorifizierung von Schriften wie der Scharia, die mit der
Demokratie und den Menschenrechten inkompatibel sind - man sollte die
Scharia ähnlich behandeln wie verfassungsfeindliche Symbole
> bräuchte man und wie würdest du die entsprechenden Gruppierungen
> beweisfähig definieren?
Einfach mal nachsehen, welche Gruppierungen vom Verfassungsschutz als
verfassungsfeindlich bezeichnet werden, welche Moscheen
verfassungsfeindliche Ideologien verbreiten usw.
Wichtig ist vor allem, dass die Verbreitung der
verfassungsfeindlichen Ideologie (Islamismus) deutlich gehemmt und
geächtet wird.