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Nein, das Recht auf Leben steht laut Grundgesetz *nicht* über allem anderen

Wutschkow schrieb am 11.03.2021 08:51:

Das Recht auf Leben sollte über allem stehen

Nein, das Recht auf Leben steht laut Grundgesetz *nicht* über allem anderen, und das sollte auch *nicht* geändert werden.

Wenn Du sagst, "mein Recht auf Freiheit ist so wichtig wie Dein Recht auf Leben", dann meinst Du in Wirklichkeit "mein Recht auf Freiheit ist so wichtig wie Dein Recht auf Leben, Freiheit und alles andere".

Erstens schreibe ich nicht "mein Recht" sondern "das Recht" und zweitens sind diese Aussagen auch völlig korrekt wenn Du "mein" durch "das" ersetzt.

Die elementaren Freiheitsrechte sind tatsächlich genauso wichtig wie alles andere!

Mit anderen Worten: Dein Recht auf Freiheit soll wichtiger sein als alle Rechte aller Anderen? Ganz sicher nicht!

Nein, nicht "mein Recht" oder "Dein Recht" sondern "das Recht", und nicht "wichtiger" sondern "genauso wichtig".

Ganz sicher doch: *Das* Recht auf Freiheit ist genauso wichtig wie alle anderen Rechte. Ja, ja und nochmals ja!

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