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  • Radio Controlled

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2007

Re: Na wer von uns beiden hat wohl ein Rad ab?

morgen Stern schrieb am 11.03.2021 11:16:

Radio Controlled schrieb am 11.03.2021 11:04:

murdock01 schrieb am 11.03.2021 10:54:

Radio Controlled schrieb am 11.03.2021 10:17:

Pseudonymcen schrieb am 11.03.2021 10:13:

Radio Controlled schrieb am 11.03.2021 09:58:

Pseudonymcen schrieb am 11.03.2021 09:56:

Radio Controlled schrieb am 11.03.2021 09:51:

Eine geforderte Impfung ist ein Grund wie jeder andere eben auch... Wenn Du in einer Bank arbeiten möchtest kannst Du eben auch nicht in Shorts und Hawaiihemd auflaufen... auch wenn Du das vielleicht gerne möchtest.

Und wenn man seine Posten nach Leistung besetzen will, dann kann man nicht dazu gezwungen werden Minderleister einzustellen - oh, wait, Frauenquote.

Du würdest dich wundern was heute alles so geht - wenn du einer protegierten Gruppe angehörst. Auch Tattoos sind in Banken neuerdings erlaubt - auch kurzärmlig.

Aber was hat das mit einer Impfung zu tun?
Es ist ja nicht so, dass du durch die Impfung auf keinen Fall krank werden kannst und niemanden mehr anstecken könntest - was ggf. eine Impfpflicht im Gesundheitssektor rechtfertigen könnte.

Das war nur ein Beispiel... ich hatte mich doch schon so einfach wie möglich ausgedrückt oder nicht?

Die Argumente für "Pro Impfpflicht" sind aber schon sehr dünn und wenn, dann nur in einem sehr begrenzten Berufsumfeld notwendig. Aber, da es keine 0-Ansteckung durch Geimpfte gibt, garantiert wird, ist auch hier der Zwang kaum begründbar.

Woran leitest Du ab, dass ich für eine Impfpflicht bin? Das ist hier im Verlauf nicht das Thema.... es geht um einen AG der das von seinen AN fordert.

Und genau das steht ihm nicht zu. Mit derselben Begründung könnte ja ein AG eine Sterilisierung vom AN fordern, es behebt oder vermindert schließlich die Gefahr, dass jemand wegen Mutterschaft oder Elternzeit ausfällt.
Und nein, das Banker-Beispiel ist kein tauglicher Vergleich. Das Outfit kann schließlich nach Feierabend wieder abgelegt werden oder wenn man sich später entschließt, dass der Bankberuf doch nichts ist.

Das wird immer kurioser, jetzt ist also Mutterschaft eine ansteckende Krankheit?

Eine Impfung gegen den Willen wäre als Körperverletzung zu werten bzw. Drängen dazu als Nötigung. Besseres Beispiel als Shorts und Hawaihemd in der Bank wären daher wegen z. B. https://www.koerperverletzung.com/haare-abschneiden/#Ist_der_Tatbestand_erfuellt lange Haare gewesen. Von Soldaten lässt sich diese Körperverletzung selbstverständlich verlangen: https://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3924-mit-langen-haaren-zur-bundeswehr-bin-ich-verpflichtet-meine-haare-zu-schneiden

Aber mit Blick auf z. B. https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsplatz/muessen-sich-arbeitnehmer-diesen-schuh-anziehen/ und insbesondere die 4. Quizfrage in http://www.kanzlei-senol.de/2019/11/04/aussehen-am-arbeitsplatz-das-arbeitsrechtsquiz/ ist ziemlich zweifelhaft, dass Gerichte heute arbeitsrechtliche Sanktionen wegen langer Haare durchwinken würden.

Bei Impfung gegen den eigenen Willen ist der Körperverletzungstatbestand deutlich eher erfüllt als beim Haareschneiden - zumal ja recht fragwürdig ist, ab wann die Studienlage eigentlich gut genug sein könnte, um da tatsächlich eine objektive Nutzen-Risiko-Abschätzung abgeben zu können. In 5, 10, 25 Jahren?

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/faq-impfen-dienstanweisung-101.html scheint mir die Rechtslage erstmal ganz gut zu rekapitulieren, enthält aber gerade gegen Ende viele Fragezeichen.

All das löst ja aber nicht das Problem des Thread-Startenden: Wie Recht bekommen und dennoch nicht das Verhältnis zum AG zerrütten?

Tja zusammengefasst, das ist ein Fall für das Gericht und dem OP ist nicht geholfen... damit hast Du vollkommen recht. Die Fragen sind doch, wie kommt der AG auf die Idee und in welcher Branche ist der OP tätig usw.

Auf die pauschale Frage des OP gibt es eine pauschale Antwort.

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