Nach dem dunklen Winter erwartet Bundeskanzlerin Angela Merkel weitere schwere Monate
Solange Gesundheitsschutz über allem anderen steht, wird es dunkel bleiben.
Es gilt eben nicht nur: Das Recht auf Freiheit endet dort, wo Leben und Gesundheit anderer unangemessen gefährdet werden.
Sondern es gilt umgekehrt auch: Das Recht auf Leben und Gesundheit endet dort, wo elementare Freiheitsrechte anderer unangemessen eingeschränkt werden.
Und bevor jetzt wieder die Bagatellisierung von Grundrechten anfängt: Mit elementaren Grundrechten ist mitnichten Urlaub am Ballermann gemeint sondern zum Beispiel:
1. Das Recht, seine Wohnung verlassen zu dürfen, auch nach 20:00 Uhr.
2. Das Recht, sich physisch mit anderen Menschen treffen zu dürfen.
Diese Rechte sind so elementar, dass sie mit dem Recht auf Leben und Gesundheit auf einer Stufe stehen und nicht leichtfertig untergeordnet werden sollten.