Mir persönlich ist nicht klar, warum zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen Einschränkungen garantierter Grundrechte nötig werden sollten (und welche das sein könnten), und wie man die legitimieren wollte. Art 20a GG sagt nichts darüber. Die künftigen Generationen werden zudem nachrangig aufgezählt.
Der LTO Artikel nennt die "intertemporale Freiheitssicherung", eine neue Rechtsfigur.