Zitat:
"Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt"
Es ist fraglich, wie genau die Rechte der Kläger (zum Teil wohnhaft in Bangladesh und Nepal) schon heute verletzt sind. Es ist vielmehr anzunehmen, dass ihre Grundrechte heute keinerlei Beschränkung erfahren (bis auf die off-topic).
Das hohe Gericht vertritt jedoch die Auffassung, dass ihre Rechte bereits heute verletzt sind. Wie genau das sein kann, erfahren wir aus dem Urteil nicht.
Vielmehr erfahren wir, dass man hypothetische, zukünftige angebliche Grundrechtsverletzungen (die man offensichtlich heute weder feststellen noch beweisen kann) schon heute erfolgreich einklagen kann.
Das dürfte ein Novum bei der Jurisprudenz sein.
Bisher war ich der Auffassung, ein Kläger muss ein Schaden (hier an den Grundrechten) bereits heute beweisen und belegen.
Wir betreten also ein neuartiges rechtliches Paradigma und setzen ein Präzedenzfall für alle möglichen zukünftige Schäden, die noch nicht eingetreten sind, aber man schon heute erfolgreich einklagen kann.
Ich könnte also bereits heute mein Nachbar verklagen, wenn er ein 25 cm winzigen Baum pflanzt und argumentieren, im Jahre 2035 wird dieser Baum so gross sein, dass mein Eigentum schon heute verletzt ist.
Und könnte sogar recht bekommen, würden die Gerichte dieses interessante Rechtsverständnis folgen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.04.2021 10:54).