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  • cip22

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Absichten

maibaum1 schrieb am 4. Juni 2007 13:19

> Juristisch spielt es nämlich keine allzu große Rolle, ob ein
> Internetnutzer einen Teil seines Rechners erfolgreich gegen ein
> Eindringen von außen schützt, oder es auch nur versucht. Er muss
> eigentlich gar nichts in diese Richtung tun, um seinen Anspruch auf
> Privatsphäre zu wahren. Genau so, wie bei unklaren Verträgen
> juristisch nicht nur auf den Wortlaut abgestellt wird, sondern auf
> die offensichtliche dahinter stehende *Absicht* der Parteien.

Danke für das Stichwort. Unter diesem Aspekt ist es natürlich
besonders perfide, die leider bestehenden Mankos der Technik dafür
herhalten zu lassen, demjenigen, der diese Technik benutzen muß, eine
Privatsphäre auf dem eigenen Rechner nicht zuzugestehen.

Verschärfend kommt noch hinzu, daß das Internet ja sozusagen eine
»grundlegende Kulturtechnologie der Wissensgesellschaft« darstellt,
also in bestimmten Bereichen für die Teilhabe am sozialen und
beruflichen Leben notwendig ist. Man kann also nicht in derselben
Weise »selber schuld« rufen, wie man das vielleicht bei jemdandem
könnte, der mit umgehängter Notebook-Tasche durch die Favelas läuft.
Das liefe nämlich - ein allgemeines Interesse an Privatsphäre
vorausgesetzt - auf die Aufforderung hinaus, sich der
Internet-Nutzung künftig zu enthalten. Damit wiederum bringt man die
erklärten Ziele in der Wirtschafts-, Wissenschafts- und
Bildungspolitik (Stichwort »Wissensgesellschaft«) unmöglich zur
Deckung.

> Wie man es dreht und wendet, diese Pläne laufen letztlich auf eine
> völlige Abschaffung der Privatsphäre hinaus.

Oder auf die völlige Abschaffung des 'freien' Internet und die
Wiedereinführung von fest verkabelten Diensten à la BTX. Erfrischende
Aussichten fürwahr. 

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