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  • Mac Intosh

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2000

Darf Herr Schäuble mich erschießen lassen? - Warum nicht?

Das Grundgesetz schützt meine Wohnung als Privatsphäre, weil es diese
als meinen privaten Bereich ansieht, der keinen was angeht - nicht,
weil es etwa keine Möglichkeit gäbe, sich mittels Dietrich,
Nachschlüssel etc. unbemerkt Zugang zu ihr zu verschaffen.

Die im Artikel beschriebene Argumentationsweise des Staates ist
eigentlich die eines autoritären Verbrechersystems, ich drehe das mal
auf eine andere Anwendung:

Irgendwann kommt ein Staatsbeamter und erschießt mich auf offener
Straße, weil ich bei tp meine Meinung gepostet habe, die Herrn
Schäuble garnicht gefällt. Wenn meine Angehörigen dagegen vor den
Kadi ziehen, heißt es dann in der Freispruchsbegründung: "Ihr
Verwandter lief ungeschützt über den Marktplatz. Er wußte genau, daß
es in Deutschland tausende Schußwaffen gibt und daß es daher
irgendwann passieren kann, daß ihn irgendjemand abschießt, wenn er
über den Marktplatz spaziert. Trotzdem ist er da herumgelaufen, da
ist er also ja nun wirklich selbst dran schuld.

Schön, daß wir in einem Rechtsstaat leben!
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