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  • obiwin

692 Beiträge seit 20.07.2000

Kein Recht auf gar nichts

gilt das nur für Privatrechner???
Na Lustig, wenn das Notebook des Außendienstmitarbeiters an den
heimischen Internetzugang gehängt wird.... und wenn er via VPN ins
Firmennetzwerk geht, dann gehört das Firmennetz doch automatisch auch
zu seinem "Sozialbereich" oder? Sicherlich eine hervorragende Lösung,
wenn es kein beliebiger Aussendienstmitarbeiter ist sondern ein Arzt,
Rechtsanwalt oder Journalist und damit die Patienten/Mandaten und
Kontaktdaten für den ganz großen Lauschangriff bereitsstehen.

Sorry aber gegen das, was jetzt ausgebrütet wird, wird die
Überwachung in der DDR bald wie ein Kindergeburtstag wirken...
denn jetzt ist nicht nur jeder verdächtig, sondern auch wirklich
jeder parallel überwachbar....
Wenn alle Daten gesammelt werden und wenn man dann jemanden aus dem
Verkehr ziehen will, weil er irgendwie stört... dann braucht man nur
aus den Überwachungsdaten ein entsprechendes Vergehen zu
konstruieren....
denn irgendwas findet man immer unmd wenn nicht,
ist es nicht schwer die gewünschten Daten einzuschmuggeln....
schließlich haben Computer immer Recht und dann soll der Täter (denn
Beschuldigt wird ja nur mit den Computerbeweisen und die sind ja über
jeden Zweifel erhaben) erst mal das Gegenteil beweisen HaHa....

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