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  • Tante Frieda

mehr als 1000 Beiträge seit 10.10.2001

Obszön

Da schreibt ein Rechtsprofessor ein Gefälligkeitsgutachten, um
bereits praktizierte Überwachungspraxis zu rechtfertigen und zu
legitimieren.
Mit derselben argumentativen Akrobatik lässt sich auch die
Installation von Überwachungskameras oder -Mikrofonen rechtfertigen,
"weil man ja durch das Fenster sowieso reingucken kann" oder auch
"weil man ja auch an der Türe horchen kann", was ja jeder weiss und
dementsprechend gar nicht von geschützter Privatsphäre ausgehen kann,
wenn er keine zusätzlichen technischen Maßnahmen wie im
Hochsicherheitsbereich ergreift, bzw. niemals Fenster geöffnet hält
oder Vorhänge grundsätzlich geschlossen.

Für den grossteil der Internetnutzer dürfte das genaue Gegenteil der
Professorenrhetorik zutreffen, nämlich der Glaube daß bspw. auch für
eine versandte eMail das Postgeheimnis gilt oder auch daß für eine
Beteiligung an einem Diskussinsforum die vertraulichkeit des
gesprochenen Wortes gilt.
Dem duchschnittlichen Nutzer sind die Risiken eben genau NICHT
bewusst, wie sich an den unmengen von höchstpersönlichen
Informationen in den einschlägigen Internetforen oder Web 2.0 Seiten
unschwer erkennen lässt.
Diese Nutzer erweitern ihre Privatsphäre faktisch auf Teile des
Internet in Verkennung der technischen Realität.
Der Professor argumentiert obszön wenn er das als eine Art Wille bzw.
Zustimmung zum allgmeinen Verzicht auf Privatsphäre auf dem eigenen
PC umdeutet.

TF

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