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  • Berliner

173 Beiträge seit 22.07.2001

Perspektive Art. 146 GG?

Zitat Art. 146 GG:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die
von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
ist."

Kommentar:
Die "freie Entscheidung des deutschen Volkes" ist bis zum heutigen
Tage ausgeblieben. Das GG ist lediglich parlamentarisch getragen, bis
heute aber nicht in freier Volksentscheidung legitimiert.

Vielleicht sollte versucht werden, etwas wie einen "Bürgerkonvent"
ins Leben zu rufen mit dem Ziel, per Bürgerentscheid das Grundgesetz
in seiner ursprünglichen Form ohne alle Bundesgesetzesvorbehalte zur
Abstimmung zu stellen.

In dieser Form wären Grundrechtsbeschränkungen nur aufgrund von
Einzelentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts möglich und damit
stark erschwert und nur noch Einzelfällen vorbehalten.

Der Wesensgehalt des GG ist heute doch längst durch die vielen
GG-Erweiterungen der letzten Jahrzehnte umdefiniert worden, eine
Rückbesinnung auf die Anfänge des GG wäre aus meiner Sicht nur zu
konsequent. Der Wesensgehalt des GG wäre durch eine solche
Rückbesinnung wohl kaum angetastet, im Gegenteil. Mit einer solchen
Abstimmung, die vermutlich von breiten Teilen der herrschenden
Politik abgelehnt werden würde, könnte zumindest die Diskussion über
Grundrechte wieder aufgefrischt und in die Hände der Menschen
zurückgegeben werden. Ausserdem sollte damit gezeigt werden, wie weit
wir uns heute von den ursprünglichen Freiheitsidealen entfernt haben. 
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