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  • cip22

mehr als 1000 Beiträge seit 08.11.2000

Sophistische Taschenspielertricks

Muß schon sagen, die anspruchsvolle Ausbildung zum Juristen scheint
vor grundlegendsten Denkfehlern nicht zu schützen - das entsprechende
Argumentationsziel vorausgesetzt.

Mal zusammengefaßt: Laut Herrn Professor hat gehört ein ans Internet
angeschlossener Computer nicht zur Privatsphäre, weil ohnehin die
Möglichkeit besteht, daß der Rechner ausspioniert werden könnte.

Mit dieser Denkfigur wird der Mann sicher Geschichte schreiben, denn
sie ließe sich allgemein auf die Formel bringen: Ein Recht (hier: das
Recht auf Privatsphäre) besteht nicht, wenn die Möglichkeit besteht,
daß es verletzt wird (hier: der Computer wird ausspioniert).

Übertragen wir das doch mal spaßeshalber auf ein anderes Thema: Wer
Eigentum an einer beweglichen Sache erwirbt, der tut dies in dem
Bewußtsein, daß ihm diese Sache auch entwendet werden könnte. Daher
ist nichts dagegen einzuwenden, wenn der Staat die Sache enteignet,
und zwar jederzeit, ohne Angabe von Gründen und notfalls auch ohne
spätere Benachrichtigung.

Hat kürzlich jemand in Düsseldorf einen Jura-Prof mit schamrot
angelaufenem Kopf rumlaufen sehen? Würde mich nicht wundern.
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