Wenn per se ausgegangen wird, dass ans Netz angeschlossene Rechner
unsicher sind und es sozusagen keinen gesetzlichen Schutz mehr dafür
gibt, dann ist jeder Regierungsrechner "Freiwild", denn: wenn diese
Argumentation für die Privatsphäre gilt, gilt sie natürlich auch für
Behörden- und Rechner anderer Institutionen, die sensible Daten
beherbergen.
Als nächstes kann man die Behörden auf Fahrlässigkeit verklagen, denn
sie verwalten Personendaten per vernetzter EDV.
So darf hinterfragt werden, wie bei einer solchen Argumentation z.B.
die Speicherung von Passbildern und evtl. Fingerabdrücken auf den
Rechnern der Ordnungsämter gerechtfertigt werden kann, gelten diese
biometrische Daten doch als höchst persönlich und sensibel.
Ich würde auch gerne eine Stellungnahme von Microsoft und der
Sicherheitssoftwareindustrie hören. Schließlich sind die am Verkauf
von Rechner und Software an Behörden und Regierungen interessiert und
sicher gefällt ihnen dieser Beinschuß seitens der Regierung nicht.
unsicher sind und es sozusagen keinen gesetzlichen Schutz mehr dafür
gibt, dann ist jeder Regierungsrechner "Freiwild", denn: wenn diese
Argumentation für die Privatsphäre gilt, gilt sie natürlich auch für
Behörden- und Rechner anderer Institutionen, die sensible Daten
beherbergen.
Als nächstes kann man die Behörden auf Fahrlässigkeit verklagen, denn
sie verwalten Personendaten per vernetzter EDV.
So darf hinterfragt werden, wie bei einer solchen Argumentation z.B.
die Speicherung von Passbildern und evtl. Fingerabdrücken auf den
Rechnern der Ordnungsämter gerechtfertigt werden kann, gelten diese
biometrische Daten doch als höchst persönlich und sensibel.
Ich würde auch gerne eine Stellungnahme von Microsoft und der
Sicherheitssoftwareindustrie hören. Schließlich sind die am Verkauf
von Rechner und Software an Behörden und Regierungen interessiert und
sicher gefällt ihnen dieser Beinschuß seitens der Regierung nicht.