Ein wenig mehr Fakten wären in dem Fall angebracht. Was da durch die Presse geistert ist ziemlich abstrus. So wird immer wieder darüber berichtet, dass im Keller seiner Mutter Waffen gefunden wurden. Richtig ist, dass dort nur Munition gefunden wurde. Von den unerlaubten "Waffen" (Mehrzahl) bleibt in der Anklage dann auch nur eine (!) Waffe übrig, nämlich die Pistole.
Allerdings ist wohl auch der Besitz von Munition strafbar, selbst wenn man keine passende Waffe dazu besitzt. Da es sich scheinbar um Munition handelt, die man auch für Kriegswaffen nutzen kann, kann man daraus auch gleich noch einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz stricken. Wohlgemerkt, auch wenn man keine passenden Waffen dazu fand.
Was dann noch bleibt ist sein Betrug. Die Erschleichung von Sozialleistungen für "Flüchtlinge". Dieser Tatvorwurf ist unstrittig. Gleichwohl er das hier eingenommene Geld nicht angerührt hat und es auf dem dazu angelegten Konto lies. Dies wiederum spricht eigentlich für seine Behauptung, die ganz Show nur zur Aufdeckung von Missständen im Asylsystem durchgezogen zu haben.
Dies wird das Gericht werten müssen. Am Ende bleibt dann noch die angeblich rechte Gesinnung von Franco A., die primär aus einer Studienarbeit abgeleitet wird, für die er niemals angeklagt oder verurteilt wurde. Apropos Anklage, erwähnenswert ist auch da, dass die erste Anklage vom Gericht überhaupt nicht angenommen wurde. Auch hier fehlt einiges in der Berichterstattung.
So kam er nach 7 Monaten Untersuchungshaft rechtskräftig frei, nachdem der BGH den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben hat, weil man beim BGH für den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach §89a Strafgesetzbuch "keinen dringenden Tatverdacht" erkennen konnte. Er befindet sich seither auf freiem Fuß (unter Melde-Auflagen).
Auch ist er nach wie vor Soldat, ist aber wohl vom Dienst freigestellt und bezieht nur die Hälfte seiner üblichen Bezüge, bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung in der Sache. Zur neuerlichen Anklage kam es dann auch nur aufgrund der Beschwerde der Bundesanwaltschaft. All dies wird aber geflissentlich verschwiegen, weil es wohl nicht so richtig passt?
Die Autorin hier setzt in ihrer Überschrift "Kein Rechtsextremist" in Klammern. Kann man so machen, kann man aber auch einfach so schreiben. Kein Rechtsextremist. Denn ein Rechtsextremist ist er faktisch nicht. Er wurde bis heute nicht wegen einer einzigen "rechtsextremen" Tat verurteilt. Mehr als die vielen Vorverurteilungen des Franco A. fanden bisher nicht statt.
Inwieweit man hier nun überhaupt noch ein faires Verfahren erwarten kann, schließlich haben sich die vielen Presse-Vorverurteilungen sogar schon zu einem "Skandal" in der Bundeswehr entwickelt, wo man seither fieberhaft nach "rechter Gesinnung" sucht, sei dahingestellt. Sicherlich blieb davon auch in den Köpfen der Richter(innen) einiges hängen, was nachteilig für ihn ist.
Andererseits lies sich der BGH davon auch nicht beeindrucken, sodass die Hoffnung auf eine unabhängige aufklärende Justiz auch nicht ganz unbegründet ist. Man darf also auf den weiteren Verfahrensverlauf gespannt sein. Ein Freispruch wird es sicher nicht geben, denn die begangenen Straftaten stehen im Raum und werden auch vom Angeklagten genau so eingeräumt.
Medial ist er jedenfalls schon mal zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.