red_reloaded schrieb am 20.05.2021 17:49:
aus dem Transkript:
Ich hoffe das ist vom Computer übersetzt.05:51
wie bei einem mord mord wenn man den
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plant und vorbereitet wenn man sich dazu
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alle möglichen utensilien beschafft und
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sogar schon an den ort der bestimmung zu
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seinem opfer hin fährt ist das alles
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noch straffrei erst in dem moment wo man
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dann zur tat schreitet beginnt die
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strafbarkeit ist bei diesem einem
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vorbereitungs gelegt anders da wird die
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strafbarkeit vorverlagert und hier ist
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gibt's expertenmeinungen die sagen 89
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jahr ist an den rand der
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verfassungswidrigkeit
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formuliert worden weil man halt eben ab
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wann ist das strafbar wenn etwas nicht
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strafbar und das kann dann eine
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vorverlagerung der vorverlegung sein
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sodass am ende schon möglicherweise
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gedanken strafbar sein könnenEr sagt offenbar übrigens auch nie, dass er das, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, falsch sei.
Würde ich tun, wenn ich unschuldig wäre.
Das ist ja offensichtlich etwas ganz anderes als was du geschrieben hast:
So nach dem Motto: Ich bin ja nichts rechts, aber man wird doch wohl noch in Deutschland ein paar Leute umbringen und das dann den Ausländern in die Schuhe schieben dürfen.
Denn genau das hat er weder getan, noch tun wollen und das wird ihm auch nicht vorgeworfen.