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  • Propeller15

mehr als 1000 Beiträge seit 29.08.2013

Ok, da ist der Beweis

red_reloaded schrieb am 20.05.2021 17:49:

aus dem Transkript:
Ich hoffe das ist vom Computer übersetzt.

05:51
wie bei einem mord mord wenn man den
05:53
plant und vorbereitet wenn man sich dazu
05:55
alle möglichen utensilien beschafft und
05:57
sogar schon an den ort der bestimmung zu
06:00
seinem opfer hin fährt ist das alles
06:02
noch straffrei erst in dem moment wo man
06:04
dann zur tat schreitet beginnt die
06:06
strafbarkeit ist bei diesem einem
06:09
vorbereitungs gelegt anders da wird die
06:13
strafbarkeit vorverlagert und hier ist
06:17
gibt's expertenmeinungen die sagen 89
06:19
jahr ist an den rand der
06:21
verfassungswidrigkeit
06:24
formuliert worden weil man halt eben ab
06:28
wann ist das strafbar wenn etwas nicht
06:29
strafbar und das kann dann eine
06:32
vorverlagerung der vorverlegung sein
06:33
sodass am ende schon möglicherweise
06:35
gedanken strafbar sein können

Er sagt offenbar übrigens auch nie, dass er das, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, falsch sei.
Würde ich tun, wenn ich unschuldig wäre.

Das ist ja offensichtlich etwas ganz anderes als was du geschrieben hast:

So nach dem Motto: Ich bin ja nichts rechts, aber man wird doch wohl noch in Deutschland ein paar Leute umbringen und das dann den Ausländern in die Schuhe schieben dürfen.

Denn genau das hat er weder getan, noch tun wollen und das wird ihm auch nicht vorgeworfen.

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