the observer schrieb am 20.05.2021 22:19:
cybergorf schrieb am 20.05.2021 18:13:
red_reloaded schrieb am 20.05.2021 17:49:
aus dem Transkript:
Ich hoffe das ist vom Computer übersetzt.05:51
wie bei einem mord mord wenn man den
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plant und vorbereitet wenn man sich dazu
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alle möglichen utensilien beschafft und
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sogar schon an den ort der bestimmung zu
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seinem opfer hin fährt ist das alles
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noch straffrei erst in dem moment wo man
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dann zur tat schreitet beginnt die
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strafbarkeit ist bei diesem einem
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vorbereitungs gelegt anders da wird die
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strafbarkeit vorverlagert und hier ist
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gibt's expertenmeinungen die sagen 89
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jahr ist an den rand der
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verfassungswidrigkeit
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formuliert worden weil man halt eben ab
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wann ist das strafbar wenn etwas nicht
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strafbar und das kann dann eine
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vorverlagerung der vorverlegung sein
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sodass am ende schon möglicherweise
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gedanken strafbar sein könnenEr sagt offenbar übrigens auch nie, dass er das, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, falsch sei.
Würde ich tun, wenn ich unschuldig wäre.Damit beschreibt er nur den derzeit gültigen Stand der Rechtssprechung und das allgemeine Dilemma von sog. Vorbereitungstaten, die per Definition Opferlos sind.
Glücklicherweise entspricht der aktuelle Stand der Rechtsprechung nicht Deiner Auffassung und schon gar nicht der des Angeklagten.
§ 23 StGB
Strafbarkeit des Versuchs(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
Was soll denn dieser Quatsch?
Lies bitte nochmal genau, was ich geschrieben habe und vergleiche es mit deinem "Einwand" - da fehlt jeglicher Bezug.