the observer schrieb am 20.05.2021 22:19:
Glücklicherweise entspricht der aktuelle Stand der Rechtsprechung nicht Deiner Auffassung und schon gar nicht der des Angeklagten.
§ 23 StGB
Strafbarkeit des Versuchs(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
Du hast recht. Der Versuch könnte strafbar sein. Hier handelt es sich um eine Vorbereitung. Wenn überhaupt.
Weisst du, ab wann es ein Versuch ist?