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  • jome

393 Beiträge seit 03.04.2002

Re: Baerbock hat aber kein Staatsexamen

mind.dispersal schrieb am 20.05.2021 22:11:

cybergorf schrieb am 20.05.2021 22:06:

Baerbock hat aber kein Staatsexamen, sondern nur ein Vordiplom in Politikwissenschaft.

Dazu hab ich an anderer Stelle schon was geschrieben.

Es ging hier um den Vergleich Staatsexamen und LLM von der LSE. Letzeres ist der höhere Abschluss im Vergleich zum ersten Staatsexamen.

Mit dem 2. Staatsexamen erhalten Sie die Befähigung in Deutschland als Rechtsanwalt tätig zu werden. Mit dem LLM wie ihn Frau Baerbock erworben hat ist dies nicht möglich.
Der LLM kann zudem normalerweise nur nach abgeschlossenem Jurastudium erlangt werden, einen solchen Abschluss besitzt Frau Baerbock nicht. Daher stellt sich dem obkektiven Betrachter die Frage was dieses Papier der LSE wirklich wert ist, außerhalb der Generierung von Studiengebühren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Master_of_Laws

Mit dieser Vita käme sie ohne den politischen Hintergrund nicht einmal bei einer kleineren Anwaltspraxis unter.

Und Ihrem Einwand die LSE sei eine renommierte Universität stimme ich zu, allerdings nicht in Rechtswissenschaften.
Können Sie gerne in dem von ihnen angegeben Wikipedia-Link nachlesen, steht gleich im ersten Absatz.

Weiterhin bin ich der festen Überzeugung das andere die diesen einjährigen Studiengang besucht haben sehr genau wissen warum sie soviel Geld dafür ausgegeben haben und denen recht egal ist was in Deutschland zum Thema Baerbock geschrieben wird.

Mir persönlich ist die Figur Baerbock egal, mich erzürnt allerdings die Aussage zu ihren Kenntnissen, die ich gutmütig als Bauernfängerei bezeichne.

Habe selbst zwei Studiengänge mit Diplom abgeschlossen, danach erfolgreich die Promotion erlangt und nach einigen Jahren im akademischen Mittelbau die Habilitation, bin daher recht vertraut was man in einem akademischen Jahr lehren und lernen kann.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.05.2021 23:16).

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