Propeller15 schrieb am 20.05.2021 22:47:
the observer schrieb am 20.05.2021 22:19:
Glücklicherweise entspricht der aktuelle Stand der Rechtsprechung nicht Deiner Auffassung und schon gar nicht der des Angeklagten.
§ 23 StGB
Strafbarkeit des Versuchs(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
Du hast recht. Der Versuch könnte strafbar sein. Hier handelt es sich um eine Vorbereitung. Wenn überhaupt.
Weisst du, ab wann es ein Versuch ist?
Es scheint doch nicht ganz so einfach zu sein wie ich schrieb. Die Justiz unterscheidet offenbar zwischen einer straflosen Vorbereitungshandlung und einer strafbaren Versuchshandlung. Versuchter Mord wäre es dann, wenn der Betreffende damit begonnen hat, die Handlung auszuführen, sie aber nicht vollenden konnte, weil das Opfer verletzt wurde, aber mit dem Leben davonkam, oder weil den Täter jemand daran gehindert hat. Vielleicht aber auch, weil sein Auto, mit dem er zum Opfer fahren wollte, gegen einen Baum prallte, das müßte das Gericht entscheiden.