"Die TKÜV verpflichtet heute ausschließlich
Telekommunikationsanbieter für die Öffentlichkeit zum Einbau
von Überwachungsschnittstellen. Dazu zählen eben auch
Internetprovider, wenn sie mehr als 2000 Kunden haben. Kleine Provider
fallen deshalb nicht darunter (§ 22)."
In §22 heisst es "nicht mehr als 250 Endnutzer".
"Die mühsame Arbeit an den Details wird dadurch nicht
gefördert - im Gegenteil"