Als Lieferant von Kriegsgerät wird man kein Kriegsteilnehmer, ansonsten befänden wir uns angesichts der Vielzahl die Ukraine in ihrer Verteidigung auf diese Weise unterstützenden Staaten mitten in einem Weltkrieg.
Es gibt bei den Lieferanten jedoch einen entscheidenden Unterschied: Wer einen als verbrecherischen Terroristen verurteilten Angriffsstaat unterstützt, macht sich zu dessen Komplizen des Bösen.
Hingegen stellt Hilfeleistung für einen verbrecherisch angegriffenen Staat eine Pflicht dar, die entsprechend der moralischen Auffassung der Deutschen nicht nur eine theoretische ist, sondern sogar im BGB verankert wurde: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
PS: Das Völkerrecht lautet sinngemäß entsprechend gleich, nur dass dort die Hilfeleistung nicht als Pflicht verankert und deren Unterlassung nicht unter Strafe gestellt ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.12.2022 10:01).