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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Gar keine

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteienfinanzierung/parteienfinanzierung.html

Anspruch auf staatliche Mittel haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5% oder einer Landtagswahl 1% der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben (§ 18 Abs. 4 Satz 1 PartG).

gerade nachgeschaut - die haben weder die 0,5% noch die 1% erreicht.
Und nachdem die eh keinen mehr interessieren, ist das auch nur wieder so ein Strohmann.
Versucht man wohl jetzt über Umwege die AfD da irgendwie rein zu bekommen.

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