https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteienfinanzierung/parteienfinanzierung.html
Anspruch auf staatliche Mittel haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5% oder einer Landtagswahl 1% der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben (§ 18 Abs. 4 Satz 1 PartG).
gerade nachgeschaut - die haben weder die 0,5% noch die 1% erreicht.
Und nachdem die eh keinen mehr interessieren, ist das auch nur wieder so ein Strohmann.
Versucht man wohl jetzt über Umwege die AfD da irgendwie rein zu bekommen.