Weil es nicht so gerne genannt wird - hier zur Erinnerung:
Es gab ein erstes NPD-Verbotsverfahren. Dies wurde eingestellt, da der Staat nicht gewillt war mitzuteilen, welche Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes dort wieviele, und vorallem welche und an welchen Positionen der Partei, V-Männer platziert hatten.
Dann wurden offensichtlich alle V-Männer abgezogen oder anders "stillgelegt" und ein 2. Verbotsverfahren angestrengt.
Nun konnte die NPD mangels Relevanz - also mangels Mitgliedern - nicht mehr verboten werden. Sie war nun zu unwichtig.