Genau. Und was genau war das Problem am ablehnen? Ging einfach per Antrag.
Ich weiss ja nicht, wann Sie ihren Einberufungsbescheid erhalten haben.
Aber in den 60er, 70er und Anfang der 80er Jahre war es nicht mit einer Postkarte an das Kreiswehrersatzamt getan.
Da durfte man vor einer entsprechenden Kommission antreten, die man von seinen Gewissensnöten überzeugen musste. Und das haben damals nicht allzu viele geschafft.
Später hat man diese Praxis gelockert, vor allem weil aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge ein gehöriger Überschuss an Wehrpflichtigen gegenüber den Planstellen vorhanden war. Da entstand dann der Zivildienst als Alternative. Zudem wurde der Wehrdienst von ursprünglich mal 18 Monaten auf 15 und zuletzt 12 Monate verkürzt.
Übrigens: die Wehrpflicht ist derzeit lediglich ausgesetzt. Sie existiert im GG immer noch.