Kommentar (1) schrieb am 24.08.2021 12:01:
Und die wird für Kinder die hier geboren wurden problemlos erteilt. Also wird Sie wenn sie es wollte Deutsche sein.
Punkt geklärt.
Das würde Euch so passen :-D
Ein im Inland nach dem 1. Januar 2000 geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, ist Deutscher, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
Wir halten also fest, dass Du keine Ahnung hast und von diesem Sachverhalt wortreich ablenkst.
"Dummheit hört sich gern auf laute Trommeln schlagen" Max Goldt