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  • Mimi-2

639 Beiträge seit 23.04.2016

Ein Arbeitnehmer der Daten weiter gibt wird fristlos entlassen

In einer Stellungnahme bestätigte die Gedenkstätte die Datenweitergabe, sieht dabei aber Hubertus Knabe vollkommen im Recht. Er habe die Daten zu Holms Akte nicht als Leiter der Stasi-Gedenkstätte, sondern als Privatmann, dazu noch im Urlaub, weitergegeben.

Wo gibt es denn so etwas, auch im Urlaub darf man keine Daten, an die man beruflich gelangt ist, und die in irgendeiner Form der Verschwiegenheit unterliegen, weiter geben. Ist schon eine echt schräge Begründung.

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