Vom Japanischen Justizsystem heißt es aber auch, dass eine Anklageerhebung nur dann erfolgt, wenn die Schuldfrage zu 100 % gesichert abgeklärt wurde, sonst ist es ein Gesichtsverlust für die Staatsanwaltschaft.
Vom Japanischen Justizsystem heißt es aber auch, dass eine Anklageerhebung nur dann erfolgt, wenn die Schuldfrage zu 100 % gesichert abgeklärt wurde, sonst ist es ein Gesichtsverlust für die Staatsanwaltschaft.