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  • Kaschuge

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Voklsabstimmungen: Siehe Art. 20 Abs. 2 GG

FLxxxxT.DE schrieb am 10.03.2018 11:26:

Das (Volksabstimmung auf Bundesebene?) geht natürlich nur durch eine Änderung des Grundgesetzes,

Grundgesetzänderung ist für die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene nicht erforderlich, siehe hier:

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Ein einfaches Bundesgesetz würde reichen, Volksabstimmungen auf Bundesebene zu regeln.

Dass das Grundgesetz die Möglichkeit von Volksabstimmungen vorsieht, wird von der Politik nur schamhaft verschwiegen.

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