Lochkarte schrieb am 02.01.2025 16:00:
GoodVibe schrieb am 02.01.2025 11:56:
Wahlprogramm.
Hätte man die ursprüngliche Grenze im ESt-Tarif, ab der der Spitzensteuersatz greift, stets inflationsbereinigt erhöht, dann wäre dieser übrigens aktuell bereits bei rund 225.000 €.
Eine kumulierte kalte Progression allein bei dieser einen nominalen Grenze. Und das Steuerrecht ist voll davon (Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, usw.).Du sprichst einen wichtigen Punkt an: Man hat den Steuerfreibetrag erhöht (teilweise es auf Druck des BVerfG), man hat den Spitzensteuersatz gesenkt, aber die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, blieb nahezu unverändert. Es wurden also Wenigverdiener und Spitzenverdiener entlastet, nur nicht der Mittelstand.
Da unser Steuermodell insgesamt nicht an die Inflation angepasst wurde gibt es niemanden der entlastet wurde. Dies ist schlicht Humbug.
Natürlich kann ein GF mit 300.000€ Jahresgehalt auch 48% ab 225.000 zahlen anstatt 42% ab 66.761€ und 45% ab 277.826€ und hätte trotzdem mehr.
Kleine Einkommen wären heute zu 100% steuerfrei. Auch da hat keiner gewonnen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.01.2025 16:13).