GoodVibe schrieb am 02.01.2025 11:56:
Wahlprogramm.
Hätte man die ursprüngliche Grenze im ESt-Tarif, ab der der Spitzensteuersatz greift, stets inflationsbereinigt erhöht, dann wäre dieser übrigens aktuell bereits bei rund 225.000 €.
Eine kumulierte kalte Progression allein bei dieser einen nominalen Grenze. Und das Steuerrecht ist voll davon (Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, usw.).
Du sprichst einen wichtigen Punkt an: Man hat den Steuerfreibetrag erhöht (teilweise es auf Druck des BVerfG), man hat den Spitzensteuersatz gesenkt, aber die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, blieb nahezu unverändert. Es wurden also Wenigverdiener und Spitzenverdiener entlastet, nur nicht der Mittelstand.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.01.2025 16:00).